Verhaltensregeln

Verhaltensregeln #

  • Öffnungszeiten: der Raum darf mit ausnahme von besonderen Veranstaltungen, Von Montag bis Sonntag von 7:00 bis 22:00 Uhr genutzt werden Außerhalb dieser Zeiten sind die Räume geschlossen zu halten. Ausnahmen können beim Vorstand beantragt werden (Alarmanlage)
  • Alle Nutzer*innen müssen vor Nutzung der Werkzeuge eine Einweisung erhalten und eine Einweisungsbestätigung und Haftungsausschluss unterzeichnen
  • Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur mit vorheriger Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Werkstatt arbeiten
  • Es muss stets darauf geachtet werden, dass die Nutzer*innen persönliche Schutzvorkehrungen getroffen haben:
    • Bei Arbeiten an Maschinen eng anliegende Kleidung tragen; Schmuckstücke (z.B. lange Ketten, Armschmuck, Uhren), Krawatten und Schals dürfen nicht getragen werden
    • Schutzbrille tragen, insbesondere beim Arbeiten mit Handmaschinen über Kopf
    • Tragen von Gehörschutz an/mit Maschinen zum
      • Sägen
      • Hobeln
      • Fräsen
      • Schleifen
    • Nur mit geschlossenem und festem Schuhwerk die Werkstatt betreten
    • Lange Haare durch Mützen, Haarnetz o.ä. verdecken
    • Ggf. Handschuhe verwenden (nicht bei drehende Maschinen)
  • Bei Unsicherheiten im Umgang mit den Werkzeugen unbedingt einen erfahrenen Nutzerinn fragen; wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist muss mit der Bearbeitung umgehend aufgehört werden
  • Es ist darauf zu achten, dass sich die Nutzer*innen nicht im Gefahrbereich von Maschinen aufhalten (z.B. im Bereich von herausfliegenden Werkstücken)
  • Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel müssen griffbereit an den Maschinen bereitgestellt werden
  • Jeder Nutzerin hat zu kontrollieren, ob die Maschinen nach Nutzung ausgeschaltet wurden
  • Der Arbeitsplatz ist sauber und aufgeräumt zu hinterlassen
  • Rauchen oder offenes Feuer sind in der Werkstatt verboten
  • Notfallnummer: 112
  • Für das Abschließen des Raumes ist das jeweils letzte Mitglied welches den Raum verlassen möchte, verantwortlich. Ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung und das Schließen der Fenster
  • Veränderungen im Netzwerkschrank nur nach Absprache mit dem Vorstand
  • Veränderungen an aufgebauten Schränken, neue Löscher in Wände, nur nach Absprache mit dem Vorstand