Spendenquittung #
- Die Spendenquittung gibt es eigentlich nicht. Entweder ist es eine
- Geldzuwendung oder
- Sachzuwendung
- Ausstellen Darf jedes Mitglied des Vorstandes.
- Nur solange wir Gemeinnützig sind.
- Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.
- erst Pflicht ab 300€, drunter reicht Kontoauszug zur Dokumentation. Sieht aber schöner aus.
Vordruck #
Das Bundesministerium hat auf seiner Webseite für beides einen Vordruck. Es ist zu empfehlen diesen zu nutzen. Leider sind die Formulare nicht direkt verlinkbar:
- URL: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
- Geldzuwendung: 010 (034122) Bestätigung über Geldzuwendung / steuerbegünstige Einrichtung / Verein
- Sachzuwendung: 015 (034123) Bestätigung über Sachzuwendung / steuerbegünstige Einrichtung / Verein
- Erstellte Zuwendungen bitte unter:
Docs/Mitglieder/Finanzen/Steuer_{ZEITRAUM}/spenden/
ablegen. - Empfohlen wird PDF und XML abzulegen. Dadurch kann man das XML beim nächsten mal wieder verwenden und muss nicht alles ausfüllen.
- Empfohlene Bezeichnung:
YYYY.MM.DD_{name_spender}_{034122 | 034123}.{xml | .pdf}
- Unterschriebene Kopie mit Stempel, im Steuer Ordner ablegen.
- Die Dokumente muss man nur bei nachfrage an das Finanzamt senden.