Spendenquittung

Spendenquittung #

  • Die Spendenquittung gibt es eigentlich nicht. Entweder ist es eine
    • Geldzuwendung oder
    • Sachzuwendung
  • Ausstellen Darf jedes Mitglied des Vorstandes.
  • Nur solange wir Gemeinnützig sind.
  • Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.
  • erst Pflicht ab 300€, drunter reicht Kontoauszug zur Dokumentation. Sieht aber schöner aus.

Vordruck #

Das Bundesministerium hat auf seiner Webseite für beides einen Vordruck. Es ist zu empfehlen diesen zu nutzen. Leider sind die Formulare nicht direkt verlinkbar:

  • URL: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
  • Geldzuwendung: 010 (034122) Bestätigung über Geldzuwendung / steuerbegünstige Einrichtung / Verein
  • Sachzuwendung: 015 (034123) Bestätigung über Sachzuwendung / steuerbegünstige Einrichtung / Verein
  • Erstellte Zuwendungen bitte unter: Docs/Mitglieder/Finanzen/Steuer_{ZEITRAUM}/spenden/ ablegen.
  • Empfohlen wird PDF und XML abzulegen. Dadurch kann man das XML beim nächsten mal wieder verwenden und muss nicht alles ausfüllen.
  • Empfohlene Bezeichnung: YYYY.MM.DD_{name_spender}_{034122 | 034123}.{xml | .pdf}
  • Unterschriebene Kopie mit Stempel, im Steuer Ordner ablegen.
  • Die Dokumente muss man nur bei nachfrage an das Finanzamt senden.